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Verbraucherzentralen warnen mit populistischem Beispiel Studenten vor Absicherung

Während die Verbraucherzentrale NRW (VZ NRW) eine Presseinfo mit der Überschrift „Finanzdienstleister werben auf dem Uni-Campus“ veröffentlicht, lautet die Headline der Verbraucherzentrale Hamburg (VZ HH) zum gleichen Thema „Finanzdienstleister auf dem Campus: Studieren geht über probieren“.

Im Kern geht es beiden Verbraucherzentralen darum, Studierende vor Finanzdienstleistern zu warnen, da es denen angeblich nur um Provisionen geht. Das ist nicht das einzige Falschwissen der sogenannten Verbraucherschützer. „Mit dem Start ins Studium beginnt ein spannender Lebensabschnitt: neue Stadt, eigene Wohnung, mehr Verantwortung. Viele fragen sich: Wie finanziere ich mein Studium?“, beschreibt die VZ HH zunächst treffend die studentische Lebensrealität.

Doch dann werden Studienanfängern Sorgen in den Mund gelegt, die diese wohl in den seltensten Fällen haben: „Und bleibt darüber hinaus noch Geld für die Altersvorsorge übrig?“ Wer gerade mit dem Studium anfängt, hat allerdings ganz andere Sorgen als die Altersrente.

Vermutlich wollen die VZs damit scheinbar elegant auf die bösen Finanzdienstleister überleiten und lassen ihre Bashing-Thesen folgen, u. a.:

++ „Die Absicht dieser Anbieter ist nicht sofort erkennbar. Mit dem Verkauf von Finanzprodukten lassen sich lukrative Geschäfte machen. Jeder abgeschlossene Vertrag bringt eine Provision.“ (VZ NRW) 

++ „Hier raten wir zur Vorsicht. Aus unserer Sicht passen diese Produkte nämlich nur selten zu den Vorstellungen und Bedürfnissen der jungen Kundschaft. Sie sind meist unflexibel, intransparent, erwirtschaften wenig Rendite und kosten unverhältnismäßig hohe Abschluss- und Verwaltungsgebühren.“ (VZ HH).

++ „Sie kassieren Provisionen für jeden Vertrag, den sie vermitteln. Doch die angebotenen Produkte – oft mit sehr langer Laufzeit – sind für Studierende in der Regel nicht bedarfsgerecht.“ (VZ NRW) 

++ „Die Produkte sind so gestaltet, dass die jährlichen Beitragserhöhungen wie der Abschluss eines Neuvertrags wirken, inklusive stattlicher Provisionszahlungen.“ (VZ HH) 

++ „Verkäuferinnen und Verkäufer von Finanz­produkten können dich nicht unabhängig beraten. Sie werden von den Produktherstellern gegen Provision bezahlt und verkaufen deren Produkte.“ (VZ NRW)

Um diese Thesen zu untermauern, wird ein negatives Beispiel geschildert. Auffällig ist, dass beide Verbraucherzentralen den gleichen Fall im Repertoire haben, der als Fehlberatungsleistung plakativ dargestellt wird: Ein Informatik-Student wird auf dem Campus-Gelände seiner Uni von einer MLP-Mitarbeiterin auf seine Versorgungslücken hingewiesen. Er benötige eine BU-Versicherung. Zudem schließt er auf deren Anraten einen fondsgebundenen Rürup-Vertrag ab. Der Vertrag ist mit der BU gekoppelt, der monatliche Beitrag beträgt am Anfang knapp 28 €.

Bei einer jährlichen Dynamik von 10 % hätte er am Ende der Vertragslaufzeit über 1.540 € monatlich zu zahlen. Wenn beide Verbraucherzentralen sich auf den gleichen Fall stürzen, um diesen für eine pauschale negative Darstellung provisionsgieriger Vermittler populistisch heranzuziehen, dann scheint die Zahl der Fehlberatungsfälle gering zu sein.

‚vt‘-Fazit: Rürup für Studenten, Dynamik von 10 %, theoretischer finaler Jahresbeitrag von fast 18.500 €. Da ziehen die sogenannten Verbraucherschützer mal wieder ein krasses Beispiel heran, um pauschal vor Finanzdienstleistern zu warnen, weil diese Provisionen erhalten. Wer aber in eine Notsituation gerät und keine BU-Versicherung hat, merkt zu spät, welchen Bärendienst Verbraucherzentralen Verbrauchern erweisen. Hier verweisen wir auf den nachfolgenden Kommentar und zugleich Appell von Frank Kettnaker.

Der Kommentar

Wie schade eigentlich, dass es eine steuersubventionierte Behörde gibt, die das Wort Verbraucher in ihrem Namen trägt und das Interesse der Menschen doch so fern liegt. Dass junge Menschen in der Uni beraten werden, ist ein hohes Gut und sollte nicht mit falschen Unterstellungen und ‚populistischem Draufhauen‘ begegnet werden. Während Makler für die Inhalte ihrer Beratung haften, können Verbraucherschützer, mit dem Ziel die Finanzdienstleister zu diffamieren, junge Menschen vor der Beratung warnen. Im Artikel wird unterstellt, dass die beratenden Produkte teuer sind, am Bedürfnis der Studenten vorbeigehen und nur der Einkommenssituation der Berater dienen. Gleichzeitig wird im Artikel beschrieben, dass das Leben der Studenten so verschieden, nicht planbar und Erwerbsverläufe verschieden sind. Wie kann man dann pauschal Produkte diffamieren oder gar ausschließen, ohne die unterschiedlichen Bedürfnisse der Studenten analysiert zu haben?

Ich würde gerne wissen, was passiert, wenn ein Student sich in immer wilderen Sportarten schwer verletzt. Wie beurteilt ein Betroffener die Situation mit Berufsunfähigkeitsschutz und wie einer, beeinflusst durch die Verbraucherzentrale, ohne diesen Schutz? Wer steht dem Betroffenen zur Seite? Wer haftet für sein ‚populistisches Draufhauen‘? Die Verbraucherzentralen unterstellen grundsätzlich teure und verbraucherfeindliche Produkte. Eine undifferenzierte und polemische Unterstellung. Beratung kaputt machen ist einfach, eine ordentliche Beratung durchzuführen mit vorangegangener Analyse und für die Inhalte voll haftend verantwortlich zu sein, bedeutet jedoch Verantwortung zu übernehmen.

Liebe Verbraucherzentralen, besinnt euch, wen ihr schützen wollt und ob ihr tatsächlich die Interessen und das Wohlergehen der Menschen in den Mittelpunkt eures Handels stellt oder ob ihr mit pauschalen Falschaussagen und Polemik mit einem falschen Ziel die Menschen vor vernünftiger Absicherung warnt! Verantwortung findet sich auch in Wort und Schrift wieder!


Frank Kettnaker, Vorstandsmitglied Alte Leipziger-Hallesche Konzern

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